» Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Umsätze mit Sammlermünzen
Das BMF-Schreiben nimmt zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Umsätze von Sammlermünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 UStG, Nummer 54 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc der Anlage 2 zum UStG) im Kalenderjahr 2005 Stellung.