» Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen der Pferdepensionen und aus der Vermietung von Reitpferden; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Januar 2004 - V R 41/02 -
(BMF-Schreiben vom 09.08.2004 - IV B 7 - S 7233 - 29/04 /- IV B 7 - S 7410 - 25/04)
Mit Urteil vom 22. Januar 2004 - V R 41/02 - (BStBl II 2004 S. ...)[1] hat der BFH entschieden, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, sondern dem allgemeinen Steuersatz unterliegt. Daneben äußert sich der BFH zur Zuordnung entsprechender Umsätze zum landwirtschaftlichen Bereich.
Das BMF-Schreiben nimmt hierzu Stellung.
[1] Anm.: Das Urteil wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im BStBl Teil II veröffentlicht.