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BMF-Schreiben vom 09.08.2004
» Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen der Pferdepensionen und aus der Vermietung von Reitpferden; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Januar 2004 - V R 41/02 -
 
(BMF-Schreiben vom 09.08.2004 - IV B 7 - S 7233 - 29/04 /- IV B 7 - S 7410 - 25/04)

Mit Urteil vom 22. Januar 2004 - V R 41/02 - (BStBl II 2004 S. ...)[1] hat der BFH entschie­den, dass das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Aus­übung von Freizeitsport genutzt werden, nicht dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG, sondern dem allgemeinen Steuersatz unterliegt. Daneben äußert sich der BFH zur Zuordnung entsprechender Umsätze zum landwirtschaftlichen Bereich.
Das BMF-Schreiben nimmt hierzu Stellung.

[1] Anm.: Das Urteil wird zeitgleich mit diesem BMF-Schreiben im BStBl Teil II veröffentlicht.
 

Download
BMF-Schreiben vom 9. August 2004 - IV B 7 - S 7233 - 28/04 / -IV B 7 - S 7410 -25/04 - (Pdf 152 KB)
 
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