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BMF-Schreiben vom 09.11.2004
» Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslands-dienstreisen und -geschäftsreisen ab 1. Januar 2005
 
BMF-Schreiben vom 9. November 2004 - IV C 5 - S 2353 - 108/04 - / - IV A 6 - S 2145 - 4/04 -

Aufgrund des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG werden im Einvernehmen mit den obersten Finanz­behörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehr­aufwendungen und Übernachtungskosten für Auslandsdienstreisen bekannt gemacht. Bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Steuerpflichtige vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland in das Inland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend.

Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend.

Dieses Schreiben gilt entsprechend für Geschäftsreisen in das Ausland und doppelte Haus­haltsführun­gen im Ausland.
 

Download
BMF-Schreiben vom 9. November 2004 (Pdf 37 KB)
Anlage: Übersicht über die Auslandstagegelder ab 1. Januar 2005 (Pdf 21 KB)
 
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