» Investmentsteuergesetz; Zweifelsfragen zum Zwischengewinn und zum Begriff des ausländischen Investmentvermögens
Hierzu: BMF-Schreiben vom 15. Februar 2004 - IV C 1 - S 1980 - 1 - 15/05 -
Im Vorgriff auf die beabsichtigte Regelung im Einführungsschreiben zum InvStG ist für das erste volle Geschäftsjahr, für das bei dessen Anwendbarkeit das InvStG gelten würde, auf Beteiligungen an im BMF-Schreiben genannten ausländischen Vermögen nicht das InvStG anzuwenden, sondern es gelten die allgemeinen Besteuerungsregeln.