Buchführungsservice  
Papierkram.net - Home/Startseite Steuerinformationen Steuerlexikon Rechtlexikon
Suche:
News
Lexiken
 
papierkram
 
weitere Lexiken
 
Altersvorsorge
 
newsletter
eintragen austragen
       
BMF-Schreiben vom 22.03.2005
» Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG; Konsequenzen aus dem BFH-Urteil vom 12. August 2004 - V R 45/03 -
 
Mit Urteil vom 12. August 2004 - V R 45/03 -[1] hat der Bundesfinanzhof ent­schie­den, dass der Transport von Personen, die körperlich oder geistig behindert sind und auf die Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind, unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG fällt und dass ein Fahrzeug dann für die Beförderung von kranken und ver­letzten Per­sonen beson­ders eingerichtet ist, wenn es im Zeitpunkt der Beförderung nach seiner gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Perso­nen be­stimmt ist. Uner­heblich ist, ob das Fahrzeug zum Zwecke einer anderweitigen Verwen­dung umgerüstet wer­den kann.

Das BMF-Schreiben nimmt hierzu Stellung.


[1] zeitgleiche Veröffentlichung des BFH-Urteils in BStBl. Teil I (s.auch http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_01/nn_82/DE/Aktuelles/BFH__Entscheidungen/22039.html )
 

Download
BMF-Schreiben vom 22. März 2005 - IV A 6 - S 7174 - 6/05 - (Pdf 40 KB)
 
papierkram.net
 
eXTReMe Tracker