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BMF-Schreiben vom 28.04.2005
» Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen
 
BMF-Schreiben vom 28. April 2005 - IV A 7 - S 0321 - 34/05 -
Bezug:

BMF-Schreiben vom 29. November 2004 - IV A 6 - S 7340 - 37/04 - /
- IV C 5 - S 2377 - 24/04 - (BStBl I S. 1135)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist es für bis zum 31. Mai 2005 endende Anmeldungs- bzw. Voranmeldungszeiträume abweichend von dem o.a. BMF-Schreiben vom 29. November 2004 nicht zu beanstanden, wenn Lohnsteuer-Anmeldungen bzw. Umsatzsteuer-Voranmeldungen entgegen der Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung (§ 41a Abs. 1 EStG, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG) in Papierform oder per Telefax abgegeben werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
 

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Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (Pdf 9 KB)
 
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