» Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen im Verhältnis zur Schweiz
Zahlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen im Verhältnis zur Schweiz
Entlastung von Quellensteuern entsprechend §§ 50g und 50h EStG
Nach Artikel 15 des o.g. Zinsabkommens (Anlage 1) in Verbindung mit dem Beschluss 2004/911/EG des Rates vom 2. Juni 2004 (Anlage 2) ist die Entlastung von der Quellensteuer nach den Regelungen der Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie in ihren ursprünglichen Fassungen im Verhältnis zur Schweiz entsprechend durchzuführen.