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Infodatenbank / Bauen & Wohnen

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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Abgeschlossenheitsbescheinigung

Sondereigentum kann laut Wohnungseigentumsgesetz nur dann eingeräumt werden, wenn die Wohnung in sich abgeschlossen ist.

Das bedeutet, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat.

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt. Der Bauherr muss sie dem Grundbuchamt vorlegen.


 
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