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Infodatenbank / Bauen & Wohnen

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Ablösevereinbarung
Ablösevereinbarung

Ablösevereinbarungen, das heißt also die Übernahme von Möbeln oder Einbauten gegen eine bestimmte Summe, sind erlaubt.

Diese Verträge gelten nur dann nicht, wenn die Möbel ihren verlangten Preis nicht wert sind. Ablösevereinbarungen werden oft - nicht ganz korrekt - als Abstandsvereinbarungen bezeichnet.


 
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