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Arbeitgeberdarlehen
Arbeitgeberdarlehen

Für Immobilienerwerber besteht die Möglichkeit, ein verbilligtes oder sogar unentgeltliches Darlehen von seinem Arbeitgeber zu erhalten.

Das Arbeitgeberdarlehen ist vom Vorschuss (Vorauszahlung auf künftig fällig werdenden Lohnanspruch) zu unterscheiden. Es handelt sich nur dann um ein Darlehen, wenn klare vertragliche Abmachungen über Verzinsung, Tilgung und Kündigung getroffen worden sind. Eine Abgrenzung ist vor allem aus steuerlichen Gründen interessant: Während ein echtes Darlehen nicht versteuert werden muss, handelt es sich bei einem Zinsvorteil um einen geldwerten Vorteil.


 
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