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Infodatenbank / Bauen & Wohnen

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Bauliche Änderung
Bauliche Änderung

Bauliche Änderungen verändern eine Wohnung grundlegend und berühren die Bausubstanz.

Unter baulichen Änderungen versteht man zum Beispiel

Neueingezogene Zwischenwände,
Türdurchbrüche,
Einbau eines Bades,
oder gar Grundrissveränderungen.

Einrichtungen wie Hängeschränke oder Teppichboden dagegen sind nicht mit der Bausubstanz verbunden.

Der Mieter ist verpflichtet, den alten Zustand der Wohnung bei seinem Auszug auf eigene Kosten wiederherzustellen. Das gilt in der Regel auch für bauliche Änderungen - außer es wurde mit dem Vermieter vertraglich etwas anderes verabredet.


 
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