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Infodatenbank / Bauen & Wohnen

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Besichtigungsrecht
Besichtigungsrecht

Der Vermieter hat nicht das Recht, seine Wohnung zu betreten, wann er will. Die Wohnungsübergabe reicht das Hausrecht an den Mieter weiter.

Dagegen verstößt der Vermieter, wenn er die Wohnung ohne Erlaubnis betritt.

Das Besichtigungsrecht kann im Mietvertrag geregelt werden. Trotzdem muss der Vermieter seinen Besuch früh genug ankündigen und sollte Eintritt nicht zu Unzeiten verlangen.

Gründe für einen Vermieterbesuch sind:

Überprüfung des Wohnungszustandes,
Verdacht vertragswidrigen Gebrauchs, oder
vor einem Verkauf oder
der Beendigung des Mietverhältnisses.

Lässt der Mieter den Vermieter nicht eintreten, macht er sich schadenersatzpflichtig. Tritt der Vermieter ohne Besichtigungsrecht ein, kann das Hausfriedensbruch sein.


 
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