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Infodatenbank / Bauen & Wohnen |
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| Derzeit befinden sich 180 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Disagio |
Disagio
Disagio ist eine Vorauszahlung, meist in Höhe von fünf bis zehn Prozent des Darlehensbetrages, auf spätere Zinsleistungen zu Beginn der Darlehenslaufzeit.
Der Auszahlungskurs beträgt bei Vereinbarung eines Disagios nicht mehr 100 Prozent, sondern nur 95 oder 90 Prozent. Der Kreditnehmer zahlt jedoch Zins und Tilgung für den gesamten Darlehensbetrag. Im Gegenzug wird der Nominalzins gesenkt. Durch diese Senkung verringert sich zwar die monatliche Rate, nicht jedoch der Effektivzins. Denn das Disagio ist bei der Ermittlung des effektiven Jahreszins laufzeitanteilig auf die Zinsen zu verrechnen.
Aufgrund der verringerten monatlichen Rate hat das Disagio eine tilgungsstreckende Wirkung. Unter Umständen ist die Restschuld nach Ende der Zinsbindung sogar höher als der Auszahlungsbetrag. Bei vermieteten Objekten kann das Disagio wie laufende Schuldzinsen unter steuerwirksamen Werbungskosten abgesetzt werden. Bei privat genutztem Wohneigentum ist es dagegen nur bis zur Höhe der Finanzierungspauschale von 1.750 Euro absetzbar. |
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