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Infodatenbank / Bauen & Wohnen

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Erbbaurecht
Erbbaurecht

Der Bauherr baut auf einem Grundstück, das ihm nicht gehört und bezahlt dem Eigentümer dafür eine bestimmte Vergütung, den Erbbauzins.

Der Bauherr spart so die Kosten für einen Bauplatz. Erbbaurechte werden oft von Gemeinden oder Kirchen ausgegeben.

Das Erbbaurecht wird normalerweise für 99 Jahre vergeben und ins Grundbuch eingetragen. Es kann sowohl verkauft als auch vererbt werden.

Das Erbbaurecht ist in der Erbbaurechtsverordnung (ErbbauRVO) geregelt. Es ist ein dingliches Recht.


 
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