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Grundbuch
Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das vom Grundbuchamt des jeweiligen Amtsgerichtes geführt wird.

Im Grundbuch steht also jedes Grundstück aus dem jeweiligen Bezirk mit einem eigenen Grundstücksblatt. Daraus ist zu ersehen, wie die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen eines Grundstückes sind. Jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, darf ins Grundbuch Einsicht nehmen. Nur wer im Grundbuch eingetragen ist, gilt als Eigentümer der Immobilie.

Das Grundbuch unterteilt sich in


Aufschrift (Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Band- und Blattnummer),
Bestandsverzeichnis (Flur, Flurstück, Wirtschaftsart, Lage und Größe),
Abteilung I (Namen der Eigentümer, Datum der Eintragung und Grundlage, also zum Beispiel Erbschein, Zuschlag),
Abteilung II (Lasten und Beschränkungen wie Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Nacherbenvermerk),
Abteilung III (Grund-, Hypotheken und Rentenschulden)


 
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