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Grundpfandrecht
Grundpfandrecht

Der Grundpfandrechtsgläubiger kann zunächst eine bestimmte Geldleistung vom Gläubiger verlangen.

Bei Nichtleistung muss der betreffende Eigentümer die Zwangsvollstreckung in sein belastetes Grundstück dulden. Die Grundpfandrechte lassen sich in folgende Kategorien unterteilen:
Hypothek: akzessorisch, das heißt, sie ist an eine Forderung gebunden.
Grundschuld: nichtakzessorisch und abstrakt. Sie ist an keine Forderung gebunden und deshalb flexibler als die Hyothek.
Rentenschuld: nicht als Kreditsicherheit geeignet.


 
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