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Grundschuld
Grundschuld

Im Gegensatz zur Hypothek ist die Grundschuld nichtakzessorisch und abstrakt. Das heißt, sie setzt nicht das Bestehen einer Forderung voraus.

Die Forderung wird auch nicht ins Grundbuch eingetragen. Umschuldungen, Abtretungen oder Nachbelastungen sind deshalb weniger aufwändig und kostspielig als bei einer Hypothek. So können zum Beispiel bei einer Krediterhöhung durch Tilgung freigewordene Teile der Grundschuld sofort wieder als Sicherheit herangezogen werden. Zudem genügt die Eintragung einer Grundschuld, um mehrere Forderungen abzusichern. Weil die Grundschuld so beweglich ist, wird sie heute der Hypothek vorgezogen. Dass der Betrag der Grundschuld trotz sinkender Schuld unverändert bleibt, verleiht ihr aus Sicht der Finanzinstitute zusätzliche Attraktivität.


 
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