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Infodatenbank / Bauen & Wohnen

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Instandhaltungsrücklage
Instandhaltungsrücklage

Vorsorgliche Geldrücklage um zukünftige Instandhaltungs- oder Reparaturkosten begleichen zu können.

In einem Gebäude mit mehreren Eigentümern muss jeder Instandhaltungsrücklagen zahlen. Die Höhe der Kosten leitet sich aus dem vom Hausverwalter aufgestellten Wirtschaftsplan und der Höhe des Anteiles am Gemeinschaftseigentum ab. Höhere Instandhaltungsrücklagen müssen gebildet werden, wenn die Immobilie sich in schlechtem Zustand befindet, alt und reparaturanfällig ist. Siehe auch: Instandhaltungskosten.


 
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