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Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung (KBV/KZBV)
Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung (KBV/KZBV)

National Association of Statutory Health Insurance Physicians/German Federal Association of Sick Fund Dentists

Die KBV und KZBV werden von den 23 Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen der Länder auf Bundesebene gebildet. Sie sind die politischen Interessenvertretungen der Vertrags(zahn)ärzte auf Bundesebene. Sie sind zugleich für die Einhaltung der vertragsärztlichen Pflichten verantwortlich. Ihre gesetzlichen Aufgaben umfassen insbesondere

die Sicherstellung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung,

den Abschluss der Bundesmantelverträge,

die Vereinbarung des einheitlichen Bewertungsmaßstabs,

die Mitarbeit im Gemeinsamen Bundesausschuss,

die Mitarbeit an Aufgaben der Qualitätssicherung,

die Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen,

die Führung des Arzt- sowie Zahnarztregisters auf Bundesebene.

Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz wurden die Organisationsstrukturen der KBV und KZBV professionalisiert, indem die bisher ehrenamtlichen Vorstände durch hauptamtliche Vorstände ersetzt und das Organ der Vertreterversammlung verkleinert wurde. KBV und KZBV sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterliegen der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

(§§ 79, 80 SGB V)

www.kbv.de

www.kzbv.de



 
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