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Mängelanzeige
Mängelanzeige

Mängel in der Mietwohnung müssen dem Vermieter laut Paragraf 545 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sofort angezeigt werden.

Der Vermieter muss die Möglichkeit zur Mängelbeseitigung haben. Der Mieter hat nur dann ein Recht auf Mietminderung, wenn er dem Vermieter zuerst eine Mängelanzeige mit der Aufforderung zur Behebung des Problems zukommen ließ und darin auch darauf hingewiesen hat, dass er von seinem Mietminderungsrecht Gebrauch machen wird.


 
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