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Maklervertrag
Maklervertrag

Wer einen Makler beauftragt, egal ob als Vermieter oder als Mieter, schließt mit ihm einen Maklervertrag ab.

Dieser Vertrag ist auch formlos möglich. Grundsätzlich richtet er sich aber nach den getroffenen Vereinbarungen, nach den Bestimmungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragrafen 652 ff. und nach dem Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermG).


 
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