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Mietkaution
Mietkaution

Eine Kaution hinterlegt der Mieter beim Vermieter als Sicherheit dafür, dass er bei seinem Auszug zum Beispiel die Schönheitsreparaturen nicht ordnungsgemäß durchführt.

Die typische Mietkaution ist die Barkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten ohne Heiz- und Warmwasserkosten sowie gesondert abzurechnende Betriebskosten. Der Mieter kann die Kaution in drei Monatsraten zahlen.

Der Vermieter muss die Kaution gesondert von seinem eigenen Vermögen bei einem Kreditinstitut auf ein üblicherweise Sparbuch legen. Die Zinsen erhöhen die Kautionssumme. Immer mehr Mieter entscheiden sich aber für eine Bankbürgschaft.


 
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