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Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind Beseitigungen von Abnutzungserscheinungen, also Instandhaltungsmaßnahmen der Wohnung, die vom Vermieter durchgeführt werden müssen.

Ist die Wohnung nicht im vertraglich vereinbarten Zustand, kann der Mieter die Miete mindern.

Zieht der Mieter aus, muss er Gebrauchsspuren beseitigen, das sind in der Regel: Streichen (gegebenenfalls auch Türen, Fensterrahmen und Heizkörper) und Reinigung des Teppichbodens. In welchem Umfang der Mieter Schönheitsreparaturen ausführen muss, hängt davon ab, in welchem Umfang er sich vertraglich dazu verpflichtet hat.


 
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