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Infodatenbank / Bauen & Wohnen |
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| Derzeit befinden sich 180 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Wohnflächenberechnung |
Wohnflächenberechnung
Um die Wohnfläche zu berechnen nimmt man die Distanzen zwischen den Wänden. Scheuerleisten oder Heizkörper und Öfen werden ignoriert.
Abgezogen werden Pfeiler im Raum, Schornsteine und Mauervorsprünge, wenn sie größer sind als 0,1 Quadratmeter Grundfläche. Hinzugerechnet werden dürfen Fenster- und Wandnischen, die tiefer als 0,13 Meter sind, oder Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 Quadratmeter haben. Grundflächen der Türnischen dürfen nicht hinzugerechnet werden, Fensternischen nur, wenn die Fenster bis auf den Boden reichen.
Voll angerechnet werden Flächen, wenn die Höhe darüber mindestens zwei Meter beträgt. Grundfläche von Räumen in beispielsweise Dachnischen mit einer Höhe von einem bis zwei Metern werden nur zu 50 Prozent angerechnet. Diese Regel gilt auch bei Wintergärten, die sich normalerweise nicht beheizen lassen. Nicht als Wohnfläche gelten Räume von weniger als einem Meter Höhe.
Bei Balkonen und ähnlichem spielt es auch eine Rolle, ob sie überdacht sind oder nicht. Bei voller Überdachung kann die Fläche zur Hälfte angerechnet werden. Das gilt auch für Sozialwohnungen. Im frei finanzierten Wohnungsbau kommt es auf den Wohnwert an: Normalerweise rechnet man die Fläche zu einem Viertel an, in sehr guten Lagen bis zur Hälfte. Kann der Balkon nicht genutzt werden, zählt er nicht zur Wohnfläche. Eine Terrasse kann bis maximal zur Hälfte in die Wohnfläche einbezogen werden, wenn sie ausreichend gegen Sicht von außen geschützt ist. |
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