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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge

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Beitragsbestandteile
Beitragsbestandteile
Der Beitrag einer Lebensversicherung setzt sich aus einem Risiko- und einem Kostenanteil zusammen. Ist auch eine Versicherungsleistung für den Erlebensfall vereinbart, kommt noch ein sogenannter Sparanteil hinzu.

Der
Risikoanteil
dient mit zur Finanzierung der Versicherungsleistungen im Todesfall, bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigeit, die der Versicherer an die versicherten Personen zu leisten hat.

Der
Kostenanteil
setzt sich aus einen Verwaltungs- und einem Abschlusskostenanteil zusammen. Alle Kosten, die durch die Vertragsführung entstehen (z.B. Inkassokosten oder Kosten für Bestandsführung und -bearbeitung) werden durch den Verwaltungskostenanteil gedeckt.

Einmalige Abschlusskosten entstehen bei Vertragsanfang, wenn Gesundheitsauskünfte angefordert werden, wenn der Versicherungsschein ausgestellt wird sowie für die Beratung und die Werbung. Diese Kosten werden nicht getrennt berechnet, sondern belasten zu Beginn der Versicherung die Deckungsrückstellung. Die Tilgung erfolgt dann über die gesamte Beitragszahlungsdauer hinweg durch den im Beitrag enthaltenen Abschlusskostenanteil. Durch dieses Vorgehen ist bei Versicherungen, zu denen ein Rückkaufswert zu bilden ist, der Rückkaufswert zunächst geringer als die Summe der Sparanteile.

Mit dem
Sparanteil
wird eine für den Erlebensfall vereinbarte Versicherungsleistung aufgebaut, indem diese Beitragsanteile mit einer garantierten Verzinsung in der Deckungsrückstellung angespart werden.


 
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