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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge

Derzeit befinden sich 48 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Bezugsrecht
Bezugsrecht
Bei der Direktversicherung wird der Arbeitnehmer für den Todes- und Erlebensfall bezugsberechtigt. Bei der Rückdeckungsversicherung ist der Arbeitgeber für den Todes- und Erlebensfall bezugsberechtigt. Versicherungsnehmer ist in beiden Fällen der Arbeitgeber.


 
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