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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 48 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Ehegattenversorgung |
Ehegattenversorgung
Bei Familienangehörigen, insbesondere Ehegatten, wird eine verschärfte Angemessenheitsprüfung durch die Finanzbehörden vorgenommen. Es findet ein betriebsinterner Üblichkeitsvergleich statt: Sind im Betrieb familienfremde Arbeitnehmer mit gleichen Leistungs- und Tätigkeitsmerkmalen? Wenn ja, muss diesen Arbeitnehmern die Altersversorgung ebenfalls ernsthaft angeboten werden.
Eine Überversorgung darf durch die betriebliche Altersversorgung nicht eintreten. Aus Vereinfachungsgründen kann angenommen werden, dass eine Überversorgung dann nicht gegeben ist, wenn die Aufwendungen für die Altersversorgung des Arbeitnehmer-Ehegatten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, freiwillige Leistungen des Arbeitgebers für Zwecke der Altersversorgung, zusätzliche Direktversicherung und Zuführung zu einer Pensionsrückstellung) 30 Prozent des Bruttoarbeitslohns nicht übersteigen.
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