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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge

Derzeit befinden sich 48 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert.
 
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Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung ist der Rechtsanspruch der Arbeitnehmer auf Umwandlung von Bruttolohn in Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung. Seit dem 01. Januar 2002 kann jeder Arbeitnehmer bis zu vier Prozent der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (in 2005: 2.496 Euro) in eine betriebliche Altersversorgung einzahlen.


 
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