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Erdienbarkeit
Erdienbarkeit
Die Erdienbarkeit wird bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (GGF) geprüft; insbesondere bei älteren GGF, die noch eine Zusage erhalten. Dabei wird eine Zusage nicht anerkannt, wenn sie nach dem vollendeten 60. Lebensjahr erteilt wird.
Wieviele zukünftige Dienstjahre ab Zusagebeginn bis zum Rentenbeginn noch zurückgelegt werden müssen (Erdienbarkeit), entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit den Urteilen vom 21.12.94 und vom 05.04.95. Er legte diese Zeit auf mindestens zehn Jahre fest. Kommt die Finanzverwaltung zu dem Ergebnis, daß die Zusage nicht erdient werden kann, wird die steuerliche Anerkennung versagt (verdeckte Gewinnausschüttung). Bei Unsicherheit sollte im Vorfeld mit dem Finanzamt der Firma Einvernehmen erzielt werden.



 
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