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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 48 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF) |
Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (GGF)
GGF können durch die GmbH eine betriebliche Altersversorgung erhalten. Der erste Versorgungsschritt ist der Abschluss einer Direktversicherung und eines Pensionsfondsvertrages. Im zweiten Schritt erteilt die Firma dem GGF eine Versorgungszusage. Diese kann durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert werden.
Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist die Absicherung der Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung durch den Pensions-Sicherungs-Verein in Köln (PSVaG) bei Insolvenz des Unternehmens nicht möglich, da der beherrschende GGF (in der Regel Beteiligungsquote über 50 Prozent) nicht unter das BetrAVG fällt. Die Rückdeckungsversicherung sollte für den Insolvenzfall der Firma (Konkurs) an den GGF verpfändet werden, damit bei Insolvenz des Unternehmens der Zugriff auf den Wert der Lebensversicherungsverträge durch Dritte ausgeschlossen ist. Für jeden Vertrag müssen separate Verpfändungserklärungen vereinbart werden. Vgl. Versorgungszusage, Verpfändungserklärung, Gesellschafterbeschluss
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