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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 48 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Gewinnminderung |
Gewinnminderung
Wird eine Pensionszusage formuliert, führt dies zu Rückstellungen in der Bilanz, die den Gewinn mindern. Wird zur Absicherung des Risikos eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, so sind die Beiträge Betriebsausgaben. Der Wert der Rückdeckungsversicherung ist zu aktivieren.
Die Gewinnminderung errechnet sich dann wie folgt:
Jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung (Gewinnminderung)
+ jährl. Versicherungsbeitrag (Betriebsausgabe)
- jährl. Zuführung zum Aktivwert der Rückdeckungsversicherung (Gewinnerhöhung) __________________________________________________________________
= jährliche Gewinnminderung
Die Gewinnminderung führt - bezogen auf die Zuführung zur Pensionsrückstellung - zu einer Steuerstundung, da bei Eintritt des Versorgungsfalls die gewinnmindernd gebildete Pensionsrückstellung sukzessive gewinnerhöhend aufgelöst werden muss. Die Teile der Rentenzahlung, die nicht durch die Auflösung der Pensionsrückstellung gedeckt sind, stellen eine gewinnmindernde Betriebsausgabe dar. Die ertragssteuerlichen Vorteile werden durch endgültige Steuerersparnisse im Bereich der Substanzsteuern (Vermögensteuer bzw. Gewerbekapitalsteuer) ergänzt.
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