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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge |
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| Derzeit befinden sich 48 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Pensionsrückstellungen |
Pensionsrückstellungen
Pensionsrückstellungen sind ein Ausweis der Ruhegeldverpflichtungen aus einer Versorgungszusage in der Bilanz. Sie können wie alle Rückstellungen für Verbindlichkeiten oder Aufwendungen gebildet werden, die dem Grunde oder der Höhe nach am Bilanzstichtag ungewiß sind, für die aber die Verpflichtungsgrundlage bereits besteht. Neue betriebliche Versorgungszusagen müssen seit 1987 auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden (Passivierungspflicht).
Bei vorzeitigem Tod oder bei Invalidität sind die bis dahin gebildeten Rückstellungen auf den Barwert der vorzeitig beginnenden Versorgung aufzufüllen.
Da Pensionsrückstellungen Buchwerte darstellen, decken sie nur mittelbar die versprochene Versorgung; für die Versorgungsleistung selbst sind liquide Mittel erforderlich.
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