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Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge

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Personengesellschaft
Personengesellschaft
Hinsichtlich der steuerlichen Voraussetzungen einer betrieblichen Altersversorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) muss zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften differenziert werden.
Personengesellschaften (OHG, KG, GmbH u. Co. KG sowie Einzelunternehmer):

Versorgungsmaßnahmen für Gesellschafter von Personengesellschaften sind generell als Gewinnverteilungsabreden anzusehen. Aufwendungenfür die Versorgung können deshalb nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Dies gilt sowohl für Versorgungszusagen als auch für Beiträge zu Direktversicherungen, da keine nicht-selbstständige Arbeit zugrunde liegt.



 
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