|
|
| |
| papierkram |
|
|
|
|
|
|
|
| |
| weitere Lexiken |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
| Altersvorsorge |
|
|
|
|
| |
| newsletter |
|
|
|
|
|
 |
 |
Infodatenbank / Betriebliche Altersvorsorge |
|
| Derzeit befinden sich 48 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
| |
| Rückdeckungsversicherung |
Rückdeckungsversicherung
Bei den Pensionsrückstellungen in der Bilanz handelt es sich lediglich um Buchwerte und nicht um Barvermögen der Firma. Darüber hinaus sind mit einer Pensionszusage Risiken verbunden, wie beispielsweise das Invaliditäts- und Witwenrentenrisiko. In kleinen und mittleren Betrieben kann ein solches Risiko nicht kalkuliert werden und führt im Versorgungsfall zu erheblichen finanziellen Belastungen.
Mit der Rückdeckungsversicherung können diese Risiken aufgefangen werden. Um die zugesagte Altersrente zahlen zu können, bedarf es einer entsprechenden Kapitalleistung, die zum Beispiel auch für eine Abfindung zur Verfügung steht. Dieser Altersrentenbarwert ist nichts anderes als die Ablaufleistung der Kapitallebensversicherung. Das Witwenrentenrisiko wird durch eine zusätzliche Risikoversicherung aufgefangen. Ist eine Invalidenrente zugesagt, wird eine entsprechend hohe Berufsunfähigkeitsrente mitversichert. Die Rückdeckungsversicherung dient zur Absicherung einer Versorgungszusage. Man unterscheidet kongruente und partielle Rückdeckung, d.h. volle und teilweise Risikoabsicherung.
Die Rückdeckungsversicherung gehört vermögensrechtlich zum Firmenvermögen und muss deshalb aktiviert (versteuert) werden. Die Firma ist für den Todes- und auch für den Erlebensfall bezugsberechtigt.
Die Beiträge sind als Betriebsausgaben absetzbar.
|
|
|