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Versorgungszusage
Versorgungszusage
Eine Versorgungszusage ist eine Pensionsverpflichtung(-zusage) der Arbeitgebers an den Arbeitnehmer. Eine Pensionszusage muss grundsätzlich schriftlich fixiert sein. Sie enthält eine rechtsverbindliche Zusage an den Arbeitnehmer. Nach § 6a EStG müssen für Pensionsverpflichtungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen Pensionsrückstellungen gebildet werden. Sie mindern den zu versteuernden Gewinn der Firma. Um die jährlichen Rückstellungen berechnen zu können, müssen wir die von der Firma erteilte Versorgungszusage vorliegen haben.


 
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