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Anzeigepflicht
Anzeigepflicht

Pflicht des Kunden, Fragen zum Risiko wahrheitsgemäß zu beantworten.

Insbesondere beim Vertragsabschluss will der Versicherer das Risiko verlässlich einschätzen können. Dazu braucht er in der Lebens- und Krankenversicherung aktuelle Angaben zum Gesundheitszustand und in der Sachversicherung Informationen zum Wert der Gegenstände. Wer zum Beispiel gravierende Krankheiten verschweigt, verletzt seine Anzeigepflicht und riskiert, dass die Gesellschaft im Versicherungsfall nicht zahlen muss. Außerdem kann der Versicherer in bestimmten Fällen auch vom Vertrag zurücktreten.

Tipp:
Geben Sie Vorerkrankungen unbedingt an und verweisen Sie auch auf Ihren Hausarzt. Vereinbaren Sie bei Vertragsschluss, dass der Gesundheitszustand nach einer bestimmten Frist noch einmal überprüft wird (ausgeheilte Krankheit).


 
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