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Arbeitslosenunterstützung
Arbeitslosenunterstützung

Finanzielle Absicherung bei Jobverlust durch die Sozialversicherung.

Arbeitslosengeld erhält jeder, der sich beim Arbeitsamt persönlich arbeitslos meldet und in den letzten drei Jahren mindestens 360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet hat. Außerdem muss der Antragsteller der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Vom letzten Nettoeinkommen werden 60 Prozent gezahlt, mit Kind 67 Prozent. Dauer: meist bis zu zwölf Monate, ab 45 Jahre bis zu 32 Monate. Arbeitslosenhilfe schließt auf Antrag ans Arbeitslosengeld an. Gezahlt wird aus Steuermitteln - und nur an Bedürftige. Die Zuschüsse gibt es nur bis zum Erreichen der Altersgrenze. Vom letzten Nettoeinkommen werden 53 Prozent gezahlt. Ein Arbeitsloser mit Kind errhält 57 Prozent.


 
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