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Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosenversicherung

Zweig der Sozialversicherung zur Absicherung des Risikos des Arbeitsplatzverlustes.

Die Arbeitslosenversicherung springt ein, wenn Arbeitnehmer mit einem Einkommen über 325 Euro im Monat den Job verlieren und sich eine neue Arbeit suchen müssen. Träger ist die Bundesanstalt für Arbeit. Wer mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war, hat Anspruch auf Geldleistungen (Arbeitslosengeld, Beihilfen) und Sachleistungen (für Weiterbildung, Kinderbetreuung, Bewerbungen). Übrigens: Eine private Arbeitslosenversicherung galt jahrzehntelang als unkalkulierbar. Inzwischen häufen sich Angebote, bei Arbeitslosigkeit zumindest Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen.

Tipp:
Wenn sich abzeichnet, dass Sie arbeitslos werden und kein neuer Job in Aussicht ist, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Arbeitsamt und fragen Sie nach den nächsten Schritten.


 
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