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Berufsständische Versorgungswerke
Berufsständische Versorgungswerke

Öffentlich-rechtliche Sonderversorgungssysteme für Freiberufler.

Die Versorgungswerke sind für Freiberufler und Angestellte kammerfähiger Berufe das Gegenstück zur gesetzlichen Rentenversicherung. Berufsständische Versorgungswerke gibt es für Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Tierärzte und Zahnärzte. Eine Mitgliedschaft ist meistens Pflicht. Daneben gibt es privatwirtschaftlich organisierte Versorgungswerke in anderen Branchen, die zum Beispiel Lebensversicherungen zu leicht verbilligten Konditionen anbieten und häufig auch auf eine Gesundheitsprüfung verzichten.

Tipp:
Eine Mitgliedschaft im öffentlich-rechtlichen Versorgungswerk fällt den meisten Freiberuflern nicht schwer: Bei identischer Beitragshöhe wie in der gesetzlichen Rentenversicherung lockt eine fast doppelt so hohe Rente.


 
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