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Infodatenbank / Budget & Vorsorge |
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| Derzeit befinden sich 200 Fachbegriffe in unserer Datenbank - mit vielen praxisbezogenen Beispielen, Tabellen und Übersichten. Die Beiträge werden regelmäßig aktualisiert. |
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| Berufsunfähigkeitsrente |
Berufsunfähigkeitsrente
Wer seinen Job aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilweise ausüben kann, erhält vom gesetzlichen und/oder privaten Versicherer eine Berufsunfähigkeitsrente - zu jeweils unterschiedlichen Bedingungen.
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente
Der gesetzliche Rentenversicherer zahlte bislang die Berufsunfähigkeitsrente, wenn der Arbeitnehmer in seinem Beruf oder einem zumutbaren Verweisungsberuf nicht über vier, aber mehr als drei Stunden arbeiten kann. Es galt der Berufsschutz. Er besagt, dass der Staat den Betroffenen nur in einen Job verweisen darf, der qualitativ eine Stufe unter dem bisherigen liegt. Mit Inkrafttreten der neuen Erwerbsminderungsrente zu Beginn dieses Jahres ist der Berufsschutz für diejenigen abgeschafft, die zum 1. Januar 2001 noch nicht das 40. Lebensjahr erreicht haben.
Die private Berufsunfähigkeitsrente
Der private Versicherer zahlt, wenn der Versicherte in seinem zuletzt ausgeübten Job zu 50 Prozent berufsunfähig ist. In einen anderen Beruf verweisen darf er nur, wenn im Vertrag die abstrakte Verweisung gültig ist. Der Job muss der Ausbildung und Erfahrung sowie der Lebensstellung des Versicherungsnehmers entsprechen. |
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