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Betriebliche Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge

Neben der staatlichen Rente und der privaten Vorsorge ist dies die dritte Säule der Altersvorsorge.

Eine Betriebsrente ist eine freiwillige Sozialleistung des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag geregelt ist. Grundlage: das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Es gibt vier unterschiedliche Modelle: Direktversicherungen, unmittelbare Versorgungszusagen, Unterstützungskassen oder Pensionskassen.

Tipp:
Fragen Sie Ihren Chef nach einer Direktversicherung. Beitragszahler ist die Firma, versichert ist der Arbeitnehmer. Für Besserverdienende ist das günstiger als jede auf eigene Faust gekaufte Lebensversicherung. Der Staat gewährt bei Einkommensteuer und Sozialabgaben einen Nachlass.


 
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