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Diebstahl
Diebstahl

Wegnahme einer beweglichen Sache mit dem Ziel, sie sich anzueignen.

Versicherungen unterscheiden zwischen einfachem Diebstahl, dem Entwenden einer ungesicherten Sache und dem Einbruchdiebstahl. Der einfache Diebstahl ist normalerweise nicht versichert. Ausnahme: Fahrraddiebstahl gegen Aufpreis. Einbruchdiebstahl in der eigenen Wohnung ist über eine Hausratversicherung abgesichert (in Ostdeutschland ist auch die erweiterte Haushaltversicherung geeignet). Bei Autoeinbrüchen ist eine Teilkaskoversicherung gefragt.


 
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