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Direktzusage
Direktzusage

Altersvorsorge für Arbeitnehmer über die Firma

Bei der Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber bestimmte Leistungen, zum Beispiel eine Altersrente, auszuzahlen. Zur Finanzierung bildet die Firma Rücklagen, die sie steuerlich geltend machen kann. Macht das Unternehmen pleite, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein. Die Direktzusage ist die verbreitetste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Daneben gibt es noch die Unterstützungskasse, die Pensionskasse und die Direktversicherung.

Kümmert der Arbeitgeber sich per Direktzusage um die Altersvorsorge, dann kann das System der betrieblichen Altersvorsorge durch weitere Bestandteile ergänzt werden. An diesen kann der Arbeitnehmer sich beteiligen. Erst bei der Auszahlung der Rente hat das Ganze steuerliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer. Vorteil: Der Steuersatz ist im Rentenalter wegen geringerem Einkommen oft deutlich niedriger als während der Erwerbstätigkeit. Wird die Betriebsrente monatlich gezahlt, kann der Empfänger den Versorgungsfreibetrag von 3.072 Euro im Jahr geltend machen.


 
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