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Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit

Handeln ohne die gebotene Sorgfalt.

Wird durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht, braucht die Versicherung häufig nicht zu zahlen. Das gilt beispielsweise in der Hausratversicherung, wenn ein Dieb durch ein gekipptes Fenster in die Wohnung eindringt. Bei Haftpflichtversicherungen erhält der geschädigte Dritte allerdings auch bei fahrlässig verursachten Schäden seinen Schadenersatz. In der Regel nehmen die Versicherer bei grober Fahrlässigkeit den Verursacher aber in Regress. Sie holen sich das Geld beim Verursacher also wieder.


 
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