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Grüne Karte
Grüne Karte

Internationaler Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Der Geschädigte eines Unfalles kann der Karte entnehmen, wo das Fahrzeug des Unfallverursachers versichert ist und an wen er sich wegen seines Schadenersatzanspruches wenden kann. Vorgeschrieben ist die Grüne Karte in Europa für die Einreise nach Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Mazedonien, Polen, Rumänien und in die Türkei. Fahrern, die in Polen ohne Grüne Karte erwischt werden, drohen Strafen von 500 Euro und mehr. In Italien wird die Karte nach Unfällen immer wieder von der Polizei gefordert. Bei der Einreise in die Republik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) wird statt der Grünen Karte der Abschluss einer so genannten Grenzversicherung verlangt.

Tipp:
Um Ärger und finanzielle Verluste zu vermeiden, sollten Sie nur mit einer gültigen "Grünen Karte" ins Ausland fahren. Sie wird auf Anfrage vom Versicherer zugeschickt (kostenlos) und gilt zwei Jahre. Lässt sich der Unfallverursacher im Ausland nicht feststellen, können sich Betroffene an das Deutsche Büro Grüne Karte e. V. (Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg, Tel.: 040/33 44 00) wenden.


 
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