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Gutachten
Gutachten

Sachverständigenurteil zur Feststellung eines Schadenhergangs, einer Schadenhöhe oder einer Verletzung.

Kommt es zu Unstimmigkeiten im Versicherungsfall und die Assekuranz will zu wenig oder gar nicht zahlen, kann ein Kunde seinen Versicherer verklagen. Das Gericht kann dann einen Gutachter einschalten, der den Sachverhalt erhellen soll. Doch auch ohne Gericht werden Gutachter regelmäßig zur Schadenregulierung vom Versicherer eingeschaltet, so zur Feststellung der Schadenhöhe nach Autounfällen.

Tipp:
Auch der Kunde kann einen Gutachter einschalten, sollte dies aber vorher mit einem Rechtsanwalt klären. Das Kostenrisiko wird häufig von der Rechtsschutzversicherung gedeckt. Verweigert der Rechtsschutzversicherer die Deckungszusage für einen Rechtsstreit, können Sie die Ablehnung durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen lassen, den die Rechtsanwaltskammer benennt. Entscheidet der gegen Sie, müssen Sie seine Kosten tragen.


 
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