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Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente

Versorgung für Witwen, Witwer und Waisen.

Die Höhe einer Witwenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung hängt von den bisher erworbenen Rentenansprüchen des verstorbenen Ehegatten ab. Die Versicherten erhalten entweder eine "große" Witwen- oder Witwerrente oder eine "kleine" Witwen- oder Wirtwerrente. Für die "große" Rente muss ein Antragsteller zum Beispiel das 45. Lebensjahjr vollendet haben. Waisenrente erhalten Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Die Rente kann häufig bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden, wenn der junge Mensch noch in der Ausbildung ist.


 
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