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Kapitalabfindung
Kapitalabfindung

Auszahlung einer privaten Rentenversicherung auf einen Schlag.

Wer eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abschließt, kann zum Rentenstart zwischen einer lebenslänglichen Rente oder der sofortigen Auszahlung des angesparten Kapitals wählen. Die Entscheidung für die Kapitalabfindung kann meist bis drei Monate vor Rentenbeginn dem Versicherer mitgeteilt werden.

Tipp:
Auch wenn Sie sich für die Rente entscheiden, kann Ihnen das Kapitalwahlrecht nützen. Prüfen Sie, ob Ihnen ein anderer Versicherer eine höhere Rente zahlt. Wenn ja, geben Sie ihm ihr Geld.


 
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