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Kapitalertragsteuer
Kapitalertragsteuer

Besteuerung der Erträge aus Kapitalanlagen in Abhängigkeit vom persönlichen Einkommensteuersatz.

1.533,88 Euro Kapitalerträge pro Jahr sind steuerfrei (Ehepaare das Doppelte). Ab 2002 erhöht sich dieser Betrtag auf 1.550 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von 51,13 Euro und ab 2002 genau 51 Euro als Werbungskostenpauschale. Wer mehr Zinsen, Dividenden, Verkaufserlöse aus Immobilien oder andere Kapitalerträge einnimmt, muss mit dem Finanzamt teilen. Dann wird 30 Prozent direkt von der Bank an den Fiskus überwiesen (Zinsabschlag), bei Auszahlung von Kapitalversicherungen 25 Prozent. Beides wird bei der späteren Einkommensteuererklärung mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet.


 
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