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Kapitallebensversicherung auf zwei Leben
Kapitallebensversicherung auf zwei Leben

Zwei Versicherte in einer Police.

Der Vertrag wird fällig, wenn der erste Versicherte stirbt oder wenn beide das reguläre Vertragsende erleben. Zumeist wird der Vertrag zwischen Ehegatten gewählt, ist aber auch bei Teilhabern von Firmen verbreitet.

Tipp:
Diese Lösung ist in vielen Fällen steuerlich ungünstig, vor allem bei nicht verheirateten Versicherten. Erwägen Sie den Abschluss zweier separater Policen auf jeweils ein Leben, bei der der im Todesfall Begünstigte selbst Versicherungsnehmer ist.


 
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